Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen dieses Online-Shops

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Real Zäune AG

1. Allgemeines

Für alle Angebote und Lieferungen sowie Dienstleistungen gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Anderslautende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von der Real Zäune AG schriftlich bestätigt werden. Mit dem Erteilen einer Bestellung anerkannt der Besteller die Geschäftsbedingungen der Real Zäune AG und verzichtet ausdrücklich darauf, seine eigenen geltend zu machen.

2. Preise und Zahlung

Real Zäune AG hat das Recht, die Preise jederzeit zu ändern. Es gilt der Preis, der zum Zeitpunkt der Bestellung publiziert ist. Preisänderungen, die nach der Bestellung erfolgt sind, werden nicht berücksichtigt.

Alle Preise von Real Zäune AG verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) und vorgezogener Recyclinggebühr (VRG) in Schweizer Franken. Nebenkosten (z.B. Versandkosten, Verpackungskosten, Zuschläge für bestimmte Zahlungsmittel, Transportgarantie, Serviceleistungen und Montagegebühren etc.) sind im Preis nicht enthalten, werden separat ausgewiesen und zusätzlich verrechnet. Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten. Preisunterschiede für die gleichen Artikel oder Dienstleistungen zwischen Filial- und Onlinegeschäft sind möglich. Bons und Rabatte sind während dem Bestellvorgang einzugeben, eine nachträgliche Buchung nach Abschluss des Bestellvorgangs ist nicht möglich.

Die Real Zäune AG ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn in der finanziellen Lage des Käufers bis zum Liefertag eine Verschlechterung eingetreten ist, die eine fristgerechte oder vollständige Erfüllung seiner Zahlungspflicht nach den der Real Zäune AG zur Kenntnis gelangten Umständen nicht erwarten lässt. -> falsche Rubrik (Zahlung)

3. Zahlung und Eigentumsvorbehalt


Es gelten die auf Real Zäune AG angegebenen Zahlungsmittel. Real Zäune AG kann einzelne Zahlungsmittel ohne weitere Begründung generell oder für einzelne Kunden ausschliessen. Real Zäune AG hat das Recht, auf einzelne Zahlungsmittel Zuschläge zu erheben. Andere Zahlungsformen (z. Bsp. in Euro, US Dollar oder andere in der Schweiz anerkannte Zahlungsarten) bedürfen der schriftlichen Form. Diese sind nur gültig, wenn sie beim Abschluss auf einem Kaufvertrag oder Bestellschein vom Verkäufer schriftlich festgehalten, vom Kunden mit Stempel und Unterschrift bestätigt und anschliessend von der Geschäftsleitung der Real Zäune AG genehmigt wurden. Vom Kunden selber abgeänderte Zahlungsformen ohne die oben genannte Zustimmung durch die Geschäftsleitung der Real Zäune AG sind für die Real Zäune AG nicht bindend.

Real Zäune AG behält sich das Recht vor, Bonitätsabklärungen über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten. Bei Bezahlung auf Rechnung muss die Rechnungs- und Lieferadresse gleich sein. Die Rechnungsstellung erfolgt zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Abholung. Rechnungen sind innert 20 Kalendertagen zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist der ersten Mahnung fällt der Kunde in Verzug. Ab der zweiten Mahnung verrechnet Real Zäune AG eine Mahngebühr von CHF 15.00 pro Mahnung zuzüglich Verzugszins. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausdrücklich vorbehalten. Bei Verkäufen/Aufträgen mit einem Volumen über CHF 10'000.00 behalten wir uns die folgende Zahlungsform vor: 1/3 nach Erteilung des Auftrages, 1/3 bei Montagebeginn oder Bereitstellung des Materials, 1/3 nach Montageabschluss oder Lieferung des Materials. Akontozahlungen bei Neukunden sind innert 10 Tagen fällig.

Ist der Kunde mit der Bezahlung ganz oder teilweise in Verzug, kann Real Zäune AG zudem ohne weitere Mahnung alle weiteren Bestellungen stornieren und/oder einstellen, bis die gesamte Forderung getilgt ist. Real Zäune AG hat zudem das Recht, ausstehende Schulden an externe Inkasso-Gesellschaften abzutreten. Bei erfolglosen Mahnungen hat Real Zäune AG das Recht, einen Verzugszins von bis zu 15 % ab Fälligkeitsdatum der Rechnung zu erheben.

Beim Kauf mit Debit- und Kreditkarten erfolgt die Belastung zum Zeitpunkt des Versands bzw. Abholung. Die Daten bei Bezahlung über Kredit- und Debitkarten werden verschlüsselt übertragen.

Beim Kauf auf Vorauskasse wird die Bestellung erst nach Zahlungseingang ausgelöst. Ist die Zahlung nicht innert 5 Kalendertagen nach Erhalt der Bestelleingangsbestätigung bei Real Zäune AG eingetroffen, kann Real Zäune AG die Bestellung annullieren. Wird vereinbart, dass die bestellte Ware in einer Filiale von Real Zäune AG durch den Kunden abgeholt wird, so ist bei der Abholung der gesamte Kaufpreis inklusive Nebenkosten zu bezahlen.

Die von Real Zäune AG gelieferten bzw. seitens Kunden abgeholten Produkte bleiben im Eigentum von Real Zäune AG, bis die gesamte Kaufsumme (inkl. aller Zuschläge) bei Real Zäune AG eingetroffen ist. Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte sorgfältig zu behandeln, solange sich diese im Eigentum von Real Zäune AG befinden.

Die Entscheidung, ob Bestellungen per Nachnahme/Vorauszahlung oder per Rechnung bezahlt werden müssen, liegt vollständig im Ermessen der Real Zäune AG. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug bleibt die Berechnung von Verzugszinsen vorbehalten. Bei Kaufverträgen, welche mit Barzahlungspreisen abgeschlossen wurden, aber nicht termingerecht bei der Auslieferung vollumfänglich bezahlt werden, fällt der Anspruch des Kunden auf den Barzahlungspreis dahin und schuldet der Kunde der Real Zäune AG den Betrag in Form des Kreditpreises, welcher in jedem Fall mindestens 2% höher als der abgeschlossene Barzahlungspreis liegt.

4. Bestellung und Lieferung

Bestellungen werden über die Internetseite www.shop.realzaeune.ch entgegengenommen. Wird nach dem Bestelleingang festgestellt, dass ein Artikel nicht lieferbar/nicht verfügbar ist, wird die entsprechende Bestellung storniert. Weitergehende Ansprüche kann der Kunde nicht geltend machen. Real Zäune AG hat das Recht, Versandkostenänderungen jederzeit und ohne Vorankündigung vorzunehmen.

Die im Angebot oder in der Bestelleingangsbestätigung genannte Lieferfrist oder Abholfrist gilt nur als Richtwert und ist nicht verbindlich. Die vom Kunden gewählte Lieferart (Lieferung oder Abholung) kann nach Abschluss der Bestellung nicht mehr verändert werden.

Real Zäune AG ist zu Teillieferungen berechtigt. Kann ein Teil der bestellten Ware nicht geliefert werden, so besteht kein Recht auf Stornierung der gesamten Bestellung. Weitergehende Ansprüche kann der Kunde nicht geltend machen. Die Lieferung erfolgt ausschliesslich an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein auf Kosten und Gefahr des Kunden. Grundsätzlich wird nur an die Bordsteinkante des Lieferortes geliefert.

Bei einer Abholfrist hat der Kunde die bestellte Ware innert 14 Kalendertagen nach Mitteilung in der bezeichneten Filiale abzuholen. Bei der Abholung gelten die allgemeinen Öffnungszeiten der bezeichneten Filiale. Wird die Ware innert der Abholfrist nicht entgegengenommen, so hat Real Zäune AG das Recht, die Bestellung zu stornieren und kann eine Umtriebsentschädigung geltend machen.

Der Kunde verpflichtet sich, die angelieferte/abgeholte Ware sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Schwankungen in Farbe, Struktur und Maserungen, sowie Risse von unbehandeltem sowie behandeltem Holz ist natürlich, muss akzeptiert werden und sind von der Garantie ausgeschlossen. Schäden an der gelieferten/abgeholten Ware müssen umgehend, spätestens aber 5 Kalendertage nach Anlieferung, dem ausführenden Transportunternehmen und Real Zäune AG gemeldet werden. Bei Beanstandungen müssen sämtliche Teile der Originalverpackung aufbewahrt werden. Diese dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung des Transportunternehmens oder von Real Zäune AG entsorgt werden.

Sendungen innerhalb der Schweiz werden im Interesse des Käufers von der Real Zäune AG gegen Transportschaden und Verlust versichert. Ohne besondere Vereinbarung mit dem Kunden, wählt die Real Zäune AG die Art des Versandes. Die Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden verrechnet. Teillieferungen sind zulässig. Die Real Zäune AG kann die Lieferkosten jederzeit ohne vorgängige Benachrichtigung ändern.

Die Lieferkosten werden nach Bestelleingang geprüft und allenfalls, je nach Gewicht und Grösse, angepasst. Die Lieferung wird so angemeldet, dass die Ware an der Lieferadresse auf dem Vorplatz oder Bordsteinkante abgeladen wird. Zusatzleistungen, wie Avisierung oder Terminlieferung, müssen der Real Zäune AG vor Anmeldung der Lieferung beim Spediteur, gemeldet werden. Vom Käufer verursachte Mehrkosten, insbesondere Terminlieferungen, werden nachbelastet.

Lieferfristen, Annahmeverzug

Die Lieferfrist läuft ab Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller von der Real Zäune AG benötigten Angaben und Unterlagen. Sie gilt unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt sowie Lieferverzug oder Nichtlieferung seitens eines Lieferanten, Insolvenz des Lieferanten oder von uns unverschuldeten Lieferverzögerungen. Solche Hindernisse entbindet die Real Zäune AG von der Einhaltung der Lieferfrist, ohne dass dem Käufer das Recht zusteht, aufgrund der Lieferverzögerung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche zu stellen.
Bei Annahmeverzug des Käufers wird die Ware bis zur Auslieferung im Lager der Real Zäune AG aufbewahrt. Die Lagerung erfolgt während höchstens zwei Monaten unentgeltlich (ohne Verpflichtung), eine längere Lagerzeit wird in jedem Fall in Rechnung gestellt. Die Ware wird auf den schriftlich vereinbarten Termin verrechnet, und die Zahlung des Kaufpreises ist entsprechend dem Termin fällig.

5. Mängelrügen/Beanstandungen/Retouren

Mängelrügen und Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Sendung schriftlich via eingeschriebenem Postbrief vorgebracht werden. Haben Sie das falsche Produkt bestellt? Dann haben Sie innerhalb von 10 Tagen die Möglichkeit, das Produkt zur Gutschrift auf Ihr Kundenkonto zurückzugeben. Real Zäune AG gewährt Ihnen eine 10 Tage Frist ab Rechnungstellung. Grundsätzlich gibt es in der Schweiz kein gesetzliches Rückgaberecht. Von einem normalen Kaufvertrag können Käuferinnen und Käufer also in der Regel nicht zurücktreten. Wir gewähren Ihnen auf freiwilliger Basis diese Möglichkeit. Bitte beachten Sie dazu folgende Punkte:
Ausgenommen sind jegliche Artikel, welche beim Lieferanten separat bestellt werden müssen, d.h. alle Artikel mit einer Lieferfrist von ca. 2 - 4 Wochen und jegliche Massanfertigungen von Zäunen und Toren.


Uneingeschränktes Rückgaberecht
Eine Rückgabe zur Gutschrift zum aktuellen Tagespreis (maximal der Kaufpreis) ist nur möglich, wenn:
•    der Artikel sich in der ungeöffneten Originalverpackung befindet.
•    die Originalverpackung nicht verklebt wurde und sich in einwandfreiem Zustand befindet.
•    der Kauf des Artikels maximal 10 Tage zurückliegt.


Eine Rückgabe zur Gutschrift bei Abzug einer Bearbeitungspauschale ist möglich, wenn
•    die Originalverpackung geöffnet, aber unbeschädigt vorhanden ist.
•    das Gerät ungebraucht ist und keine Gebrauchsspuren aufweist.
•    das mitgelieferte Zubehör vollständig vorhanden ist.
•    der Kauf des Artikels maximal 10 Tage zurückliegt.


Die Bearbeitungspauschale bei dieser Form der Rückgabe beträgt mindestens 10% des aktuellen Tagespreises (maximal des Kaufpreises/mindestens CHF 10.00) und wird von der Gutschrift abgezogen.
Die Bearbeitungspauschale dient zur Kostendeckung der Rücknahmeprozesse.

6. Montage

Bei der Montage wird vorausgesetzt, dass der Zugang bzw. die Zufahrt zum Montageplatz frei ist, und dass dieser gemäss den Anweisungen der Real Zäune AG so vorbereitet ist, dass mit der Montage sofort begonnen werden kann. Anfallende Mehrkosten für Vorbereitungsarbeiten durch die Real Zäune AG werden dem Kunden nach Aufwand separat verrechnet. Aushub Material wird, falls nicht anderes vereinbart, bauseits gelagert oder falls vom Bauherr gewünscht, nach Aufwand abtransportiert, entsorgt und separat verrechnet.

Das Versetzen versteht sich in normal grabbares Terrain, in bauseits erstellte Aussparungen oder Fundamente. Notwendige Betonarbeiten, die durch uns ausgeführt werden, sind in der Offerte vermerkt. Zusätzliche Arbeiten sowie die Beschaffung der Materialien werden ohne spezielle Vereinbarung separat verrechnet. Die Abrechnung erfolgt nach dem effektiven Ausmass oder Aufwendungen. Tore werden nicht in den Laufmeterpreis eingerechnet.
Die Montage erfolgt erst, wenn das vom Bauherrn unterzeichnete Doppel der Offerte bei uns eingegangen ist. Die Grenzverhältnisse sowie Grenzpunkte sind vor der Montage bauseits abzuklären. Real Zäune AG hält sich an den vorgegebenen und abgemachten Zaunverlauf. Für die Richtigkeit der Grenze und Grenzabstände ist der Bauherr verantwortlich. Real Zäune AG lehnt bei Verletzung der Grenze und Grenzabstände jede Haftung ab. Kabel für Telefon/Elektrisch, Rohrleitungen etc. sind vom Bauherrn einwandfrei zu markieren. Für Beschädigungen lehnt Real Zäune AG jede Haftung ab. Die Feinplanie bzw. Umgebung bei Neubauten muss fertig erstellt sein. Eine damit verbundene Absenkung der Pfosten und Verlust der Spannung des Zaunes ist von der Garantie ausgeschlossen. Real Zäune AG lehnt jede Haftung für nicht festen Baugrund ab. Bei nachträglicher Absenkung des Terrains (verursacht durch Aufschüttungen usw.) lehnt Real Zäune AG jede Haftung ab. Bei Kern- und Ankerbohrungen in Beton oder Natursteine können Risse entstehen. Real Zäune AG lehnt jede Haftung bei möglichen Folgeschäden ab.
Aushub in steinigem oder felsigem Terrain, Spitz- und Bohrarbeiten in Beton oder Fels, Abfuhr von Aushubmaterial, allfällige Rodungsarbeiten usw. werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Mehrarbeiten, Umtriebe und Arbeitsunterbrüche, die durch Nichterfüllen der in den oben erwähnten Positionen festgehaltenen Bestimmungen zurückzuführen sind, werden separat verrechnet.

7. Gewährleistung/Garantie/Haftung

Für sämtliche Artikel gelten die jeweiligen Qualitäts- und Gewährleistungsbestimmungen der betreffenden Hersteller. Vom Kunden extern in Auftrag gegebene Reparaturen sind für die Real Zäune AG nicht bindend und können nicht auf diese überwälzt werden.
Ohne anderweitige Vereinbarung beträgt die Garantiezeit bei neuen Artikeln 1 Jahr ab Datum der Lieferung gerechnet. Die Real Zäune AG ist von der Garantieverpflichtung entbunden, wenn am betreffenden Artikel Reparaturen durch den Käufer selbst oder durch Dritte vorgenommen wurden.

Ferner wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ungenügende Wartung, natürliche Abnützung, fehlerhafte, unsachgemässe oder nachlässige Behandlung oder äussere Gewaltanwendung. Rostschäden sind von der Garantie ausgeschlossen. Es wird kein Bank- oder Versicherungsgarantieschein ausgestellt. Schwankungen in Farbe, Struktur und Maserungen, sowie Risse von unbehandeltem sowie behandeltem Holz ist natürlich, muss akzeptiert werden und sind von der Garantie ausgeschlossen. Bei Holzmaterialien mit einer Farbbehandlung beträgt die Garantiezeit 2 Jahre. Innerhalb der Garantiezeit werden die durch Fäulnis oder holzzerstörende Pilze nicht mehr brauchbaren Artikel kostenlos ersetzt. Der Umtausch erfolgt gegen ein gleichwertiges Produkt. Die durch den Austausch entstandenen Kosten sind nicht in der Garantie enthalten. Die Hölzer dürfen nicht nachträglich bearbeitet oder mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt worden sein. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Wandelung, Minderung, Rückgabe oder Umtausch der gelieferten Ware/Maschine. Reparaturen in Garantie werden nach bestem Wissen und innerhalb der schnellst möglichen Frist erledigt. Retournahmen sind nur gültig nach Zustimmung der Geschäftsleitung der Real Zäune AG. Für die Kosten einer Rückgabe für die Demontage, Rückführung, etc. haftet der Käufer. Die Kosten werden infolge des Aufwandes von der Geschäftsleitung bestimmt und sind vom Käufer vor der Rückführung bar zu bezahlen. Ersetzte Teile gehen in den Eigentum der Real Zäune AG über.


Garantiearbeiten an fest eingebauten Geräten werden an Ort und Stelle ausgeführt. Bewegliche Geräte müssen auf Kosten des Käufers an die Real Zäune AG zur Garantiereparatur zugestellt werden.


Ausdrücklich ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für direkte und indirekte Folgeschäden, es sei denn, der Real Zäune AG könne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Ebenfalls ausgeschlossen ist der Anspruch auf Entschädigung bei Arbeitsausfall infolge Nichtbenützung der Anlage. Für gelieferte Fremdprodukte haftet die Real Zäune AG grundsätzlich nur in dem Umfang, in dem die jeweiligen Vorlieferanten die Gewähr für ihre Produkte ihr gegenüber übernehmen und erfüllen. Sofern sich die Real Zäune AG bereit erklärt, in Kulanz, den Schaden oder einen Teilschaden zu übernehmen, sind die allfälligen Kosten an die Real Zäune AG schriftlich vorzulegen, und bestätigen zu lassen.
Sämtliche Garantie- und Haftungsverpflichtungen entfallen, wenn die vereinbarten Zahlungen für die Ware nicht geleistet worden sind.

Für sämtliche Streitigkeiten wird der Gerichtsstand Lenzburg vereinbart.

8. Kostenvoranschläge für Reparaturen, etc.

Generell wird für alle Artikel, welche vom Kunden für Kostenvoranschläge zu uns nach Hunzenschwil gesendet werden, ein Pauschalpreis von CHF 40.00 verrechnet.
Geräte, welche nach erstellten Kostenvoranschlägen, Prüfungen, Ursachenforschungen für den/die Defekt(e), etc. auch 30 Tage später noch immer nicht abgeholt oder zur Reparatur freigegeben wurden, werden zu Pauschalkosten von CHF 150.- dem Verursacher verrechnet. Holt der Kunde das/die Produkt(e) (ohne erfolgte Reparatur) auch 60 Tage nach der erfolgten Prüfung und Rückmeldung nicht bei uns ab, wird die Ware gegen zusätzliche Kostenfolgen für den Kunden fachgerecht entsorgt.
Sind Geräte nach erfolgter Reparatur auch 60 Tage nach unserer Rückmeldung noch immer bei uns am Lager, werden diese nur noch gegen Barzahlung übergeben. Für die Lagerung wird je nach Grösse des Gerätes eine zusätzliche Lagergebühr fällig.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Real Zäune AG, welches auch bei Installationen oder Einbau nicht erlischt. Die Anmeldung eines Bauhandwerkerpfandrechtes behalten wir uns vor.

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